dinglich

dinglich
dịng|lich 〈Adj.〉 ein Ding, Dinge betreffend, in der Art eines Dinges ● \dingliche Rechte Rechte an (bestimmten) Dingen

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dịng|lich <Adj.>:
1. gegenständlich; real, konkret; in der Realität vorhanden:
etw. d. erfahren;
<subst.:> alles Dingliche.
2. (Rechtsspr.) das Recht an Sachen betreffend:
ein -er Anspruch, Vertrag.

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dịng|lich <Adj.>: 1. gegenständlich; real, konkret; in der Realität vorhanden: etw. d. erfahren; dann das Wachsen der rohen Mauern und was außerhalb des Planes liegt: viel Erde, Bretter, Haufen von Backsteinen, alles d. (Frisch, Montauk 133); Denn Grenouille besaß zwar in der Tat die beste Nase der Welt ..., aber er besaß noch nicht die Fähigkeit, sich der Gerüche d. zu bemächtigen (Süskind, Parfum 122); <subst.:> alles Dingliche. 2. (Rechtsspr.) das Recht an Sachen betreffend: ein -er Anspruch, Vertrag.

Universal-Lexikon. 2012.

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